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   BVerwG, 21.12.2023 - 8 B 32.23   

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https://dejure.org/2023,42363
BVerwG, 21.12.2023 - 8 B 32.23 (https://dejure.org/2023,42363)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2023 - 8 B 32.23 (https://dejure.org/2023,42363)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2023 - 8 B 32.23 (https://dejure.org/2023,42363)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 30.14

    Mindeststandard für die Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen;

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 B 32.23
    Danach hat das Verwaltungsgericht keine Entscheidung in der Sache selbst getroffen, wenn es - wie hier - die Klage durch Prozessurteil abgewiesen oder das Klagebegehren - etwa infolge fehlerhafter Auslegung gemäß § 88 VwGO - nicht oder nur teilweise beschieden hat (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 3 C 8.11 -âEURŒ NVwZ-RR 2012, 431 Rn. 17; Beschluss vom 4. September 2014 - 4 B 30.14 - juris Rn. 15 m. w. N.).

    Eine weitere Verhandlung im Sinne des § 130 Abs. 2 VwGO ist erforderlich, wenn die Sache nicht entscheidungsreif ist (BVerwG, Beschlüsse vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 - juris Rn. 4 und vom 4. September 2014 - 4 B 30.14 -âEURŒ juris Rn. 15).

    Im zweiten Fall ist die Zurückverweisung verfahrensfehlerhaft, weil das Ermessen rechtsfehlerhaft, nämlich jenseits der gesetzlichen Grenzen, ausgeübt wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2014 - 4 B 30.14 - juris Rn. 15 f. m. w. N.).

  • BVerwG, 27.11.1981 - 8 B 189.81

    Anforderungen an eine Berücksichtigung des durch Ausnahme oder Befreiung

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 B 32.23
    Darüber hinaus ist das Tatbestandsmerkmal in entsprechender Anwendung der Norm zu bejahen, wenn das Verwaltungsgericht wegen fehlerhafter materiell-rechtlicher Weichenstellungen nicht zum eigentlichen Gegenstand des Streits vorgedrungen ist (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1971 - 6 C 39.68 - BVerwGE 38, 139 und Beschluss vom 27. November 1981 - 8 B 189.81 - NVwZ 1982, 500 ).

    Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1971 - 6 C 39.68 - (BVerwGE 38, 139 ) und zu dessen Beschluss vom 27. November 1981 - 8 B 189.81 - (NVwZ 1982, 500) liegt nicht vor.

    Vielmehr verneinen sie eine solche Entscheidung, wenn das Verwaltungsgericht wegen fehlerhafter materiell-rechtlicher Weichenstellungen nicht zum eigentlichen Gegenstand des Streits vorgedrungen ist (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1971 - 6 C 39.68 - BVerwGE 38, 139 und Beschluss vom 27. November 1981 - 8 B 189.81 - NVwZ 1982, 500 ), ohne das Fehlen einer Sachentscheidung bei einer Klageabweisung durch Prozessurteil in Abrede zu stellen.

  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68

    Sonderregelungen für dienstlichen Wohnsitz in fremdem Währungsgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 B 32.23
    Darüber hinaus ist das Tatbestandsmerkmal in entsprechender Anwendung der Norm zu bejahen, wenn das Verwaltungsgericht wegen fehlerhafter materiell-rechtlicher Weichenstellungen nicht zum eigentlichen Gegenstand des Streits vorgedrungen ist (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1971 - 6 C 39.68 - BVerwGE 38, 139 und Beschluss vom 27. November 1981 - 8 B 189.81 - NVwZ 1982, 500 ).

    Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1971 - 6 C 39.68 - (BVerwGE 38, 139 ) und zu dessen Beschluss vom 27. November 1981 - 8 B 189.81 - (NVwZ 1982, 500) liegt nicht vor.

    Vielmehr verneinen sie eine solche Entscheidung, wenn das Verwaltungsgericht wegen fehlerhafter materiell-rechtlicher Weichenstellungen nicht zum eigentlichen Gegenstand des Streits vorgedrungen ist (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1971 - 6 C 39.68 - BVerwGE 38, 139 und Beschluss vom 27. November 1981 - 8 B 189.81 - NVwZ 1982, 500 ), ohne das Fehlen einer Sachentscheidung bei einer Klageabweisung durch Prozessurteil in Abrede zu stellen.

  • BVerwG, 22.11.2007 - 9 B 52.07

    Eigene Sachentscheidung eines Rechtsmittelgerichts anstelle des Instanzgerichts

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 B 32.23
    Eine weitere Verhandlung im Sinne des § 130 Abs. 2 VwGO ist erforderlich, wenn die Sache nicht entscheidungsreif ist (BVerwG, Beschlüsse vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 - juris Rn. 4 und vom 4. September 2014 - 4 B 30.14 -âEURŒ juris Rn. 15).

    Art. 19 Abs. 4 GG steht dem nicht entgegen, weil er den Rechtsschutzsuchenden keinen Anspruch auf zwei Tatsacheninstanzen vermittelt (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 - juris Rn. 4).

    Ausreichende Tatsachenfeststellungen können sich auch daraus ergeben, dass die für die Beurteilung erforderlichen tatsächlichen Grundlagen unschwer den vom Verwaltungsgericht beigezogenen und in das Verfahren eingeführten Verwaltungsvorgängen zu entnehmen sind (BVerwG, Beschluss vom 22. November 2007 - 9 B 52.07 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 B 32.23
    Entgegen dem Vorbringen der Beklagten stellt keine dieser Entscheidungen einen sie tragenden abstrakten Rechtssatz auf, dem der angegriffene Beschluss mit einem ebensolchen, ihn tragenden abstrakten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widerspräche (zu diesen Anforderungen vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - juris Rn. 5 und vom 18. März 2022 - 8 B 49.21 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 3 C 8.11

    Betrauung mit den Aufgaben eines Prüfingenieurs nach StVZO; Widerruf wegen

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 B 32.23
    Danach hat das Verwaltungsgericht keine Entscheidung in der Sache selbst getroffen, wenn es - wie hier - die Klage durch Prozessurteil abgewiesen oder das Klagebegehren - etwa infolge fehlerhafter Auslegung gemäß § 88 VwGO - nicht oder nur teilweise beschieden hat (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 3 C 8.11 -âEURŒ NVwZ-RR 2012, 431 Rn. 17; Beschluss vom 4. September 2014 - 4 B 30.14 - juris Rn. 15 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.02.2022 - 3 B 27.21

    Anforderungen an die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 B 32.23
    Dies ist bei der Überprüfung der berufungsgerichtlichen Anwendung des § 130 Abs. 2 VwGO nach der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1984 - 3 B 42.84 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 10 S. 3 und vom 14. Februar 2022 - 3 B 27.21 - NVwZ 2022, 646 Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 18.03.2022 - 8 B 49.21

    Feststellung der vermögensrechtlichen Berechtigung hinsichtlich zweier im Zuge

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 B 32.23
    Entgegen dem Vorbringen der Beklagten stellt keine dieser Entscheidungen einen sie tragenden abstrakten Rechtssatz auf, dem der angegriffene Beschluss mit einem ebensolchen, ihn tragenden abstrakten Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widerspräche (zu diesen Anforderungen vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - juris Rn. 5 und vom 18. März 2022 - 8 B 49.21 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 05.10.1984 - 3 B 42.84

    Oberverwaltungsgericht - Zurückverweisung - Verwaltungsgericht -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2023 - 8 B 32.23
    Dies ist bei der Überprüfung der berufungsgerichtlichen Anwendung des § 130 Abs. 2 VwGO nach der materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Oktober 1984 - 3 B 42.84 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 10 S. 3 und vom 14. Februar 2022 - 3 B 27.21 - NVwZ 2022, 646 Rn. 25 ff.).
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